Darstellung von Treppen und Rampen
Der Pfeil → zeigt jeweils nach oben.
Einläufige Treppe |
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Treppenlauf, horizontal geschnitten,
mit darunterliegendem Lauf |
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Treppenlauf, horizontal geschnitten,
mit Darstellung des Laufes oberhalb der Schnittebene |
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Zweiläufige Treppe |
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Spindel |
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Rampe |
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Treppenstufen berechnen
Ob eine Treppe sicher und komfortabel zu begehen ist, hängt gleich von mehreren Faktoren ab. Von der Breite der Treppe, von ihrer
Breite und Höhe der Stufen. Alle diese Faktoren müssen im richtigen Verhältnis zusammenspielen.
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Stufenanzahl
Zuerst wird die Stufenanzahl mit der unten genannten Stufenhöhe berechnet. Die berechnete Stufenanzahl wird entsprechend auf- oder
abgerundet.
Stufenhöhen:
- Geschosstreppen: 16 – 19 cm, optimal sind zwischen 17 und 18 cm
- Kellertreppen: 18 – 19 cm
- Dachbodentreppen: 18 – 20 cm
- Verwaltungsgebäude: 16 – 17 cm
- gewerblichen Bereich: 17 – 19 cm
- Schulen : 14 – 16 cm
nx = Stufenanzahl aus der angenommenen Stufenhöhe (-)
G = Geschosshöhe (cm)
hx = angenommene Stufenhöhe (cm)
n = auf ganze Zahl gerundete Stufenanzahl (-)
nx = Stufenanzahl aus der angenommenen Stufenhöhe (-)
G = Geschosshöhe (cm)
hx = angenommene Stufenhöhe (cm)
n = auf ganze Zahl gerundete Stufenanzahl (-)
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Genaue Stufenhöhe
h = Stufenhöhe (cm)
G = Geschosshöhe (cm)
n = Stufenanzahl (-)
h = Stufenhöhe (cm)
G = Geschosshöhe (cm)
n = Stufenanzahl (-)
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Stufenbreite
Wichtig neben der Stufenhöhe ist aber auch die Stufenbreite der einzelnen Treppenstufen. Erst beide zusammen im richtigen Verhältnis
sorgen für ein komfortables und sicheres Gehen auf den Stufen. Für das optimale Verhältnis gibt es die Schrittmaßformel (s. unten).
Ein Überstand einer Treppe wird bei der Stufenbreite nicht berücksichtigt.
b = Stufenbreite (cm)
h = Stufenhöhe (cm)
63 = Werte aus der Schrittmaßregel (cm)
b = Stufenbreite (cm)
h = Stufenhöhe (cm)
63 = Werte aus der Schrittmaßregel (cm)
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Lauflänge
Oben und unten sollte zusätzlich noch mindestens ein Meter Platz für Antritt und Austritt eingeplant werden.
L = Lauflänge (cm)
n = Stufenanzahl (-)
b = Stufenbreite (cm)
L = Lauflänge (cm)
n = Stufenanzahl (-)
b = Stufenbreite (cm)
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Steigung der Treppe
Ist die Steigung größer als 1, ist die Treppe zu steil.
S = Steigung (-)
h = Stufenhöhe (cm)
b = Stufenbreite (cm)
S = Steigung (-)
h = Stufenhöhe (cm)
b = Stufenbreite (cm)
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Steigungswinkel
Übliche Steigungswinkel:
≤ 20°: Rampe
20 - 30°: öffentliche Treppe
30 - 40°: Wohnungstreppe
40 - 45°: Kellertreppe
45 - 75°: Steiltreppe
über 75°: Leiter
α = Steigungswinkel (Grad)
h = Stufenhöhe (cm)
b = Stufenbreite (cm)
α = Steigungswinkel (Grad)
h = Stufenhöhe (cm)
b = Stufenbreite (cm)
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Schrittmaßregel
Die Grundlage für die Schrittmaßregel (Blondel-Formel) ist das Verhältnis der durchschnittlichen Schrittlänge erwachsener Menschen. Da
Menschen unterschiedlich groß sein können, variiert auch ihre Schrittlänge etwas, und zwar zwischen 59 und 65 cm. Bei der Schrittmaßregel
wird eine mittlere Schrittlänge von 63 cm angenommen. Mit diesen Abmessungen wird eine Treppe als bequem bezeichnet.
Schrittmaßregel
Höhe aus der Schrittmaßregel
Breite aus der Schrittmaßregel
SMR = Schrittmaßregel (63 cm)
h = Stufenhöhe (cm)
b = Stufenbreite (cm)
SMR = Schrittmaßregel (63 cm)
h = Stufenhöhe (cm)
b = Stufenbreite (cm)
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Sicherheitsregel
Mit der Sicherheitsformel wird überprüft, ob die Auftrittsbreite nicht etwa zu klein und somit sturzfördernd ist. Hierbei soll die
Summe von Auftritt und Steigung 46 Zentimeter ergeben.
SR = Sicherheitsregel (46 cm)
h = Stufenhöhe (cm)
b = Stufenbreite (cm)
SR = Sicherheitsregel (46 cm)
h = Stufenhöhe (cm)
b = Stufenbreite (cm)
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Bequemlichkeitsregel
BR = Bequemlichkeitsregel (12 cm)
h = Stufenhöhe (cm)
b = Stufenbreite (cm)
BR = Bequemlichkeitsregel (12 cm)
h = Stufenhöhe (cm)
b = Stufenbreite (cm)
Wer Sicherheits-, Bequemlichkeits- und die Schrittmaßformel gleichermaßen berücksichtigen möchte, liegt mit einer Treppe mit 17
Zentimetern Steigungshöhe und 29 Zentimetern Auftrittstiefe genau richtig. Das sind die einzigen Abmessungen, die tatsächlich allen drei
Formeln entsprechen.
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Weitere Vorgaben nach DIN 18064 - 18065
Bei Katastrophenfällen darf die Entfernung auf einem Geschoß zu einer Treppe oder einem Ausgang max. 35 m betragen. Treppen bestehen
aus mindestens 3 Stufen. Nach max. 18 Stufen muss; ein Podest vorhanden sein.
Laufbreite
Bei notwendigen Treppen beträgt die Breite 80 cm.
Nicht notwendige Treppen müssen 50 cm Laufbreite haben.
Podestlänge - Die nutzbare Podestlänge muss mindestens gleich der nutzbaren Laufbreite sein.
Durchgangshöhe
Die Durchgangshöhe soll mindestens 2 m betragen.
Durchgangshöhen im Wohnungsbau sollen >2,10 m und bei öffentlichen Gebäuden >2,4 m betragen.
Geländer
Geländer oder Brüstungen müssen mindestens 90 cm und bei mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m hoch sein.
Bei Treppen mit max. 4 Stufen kann auf ein Geländer verzichtet werden.
Stufentiefe
Stufen mit einer Auftrittslänge von < 27 cm erhalten eine mindesten 3 cm breite Unterschneidung um den Fuß sicher
aufstellen zu können.
Darstellung von Türen im Grundriss
Drehflügel, einflügelig |
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Drehflügel, zweiflügelig |
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Drehflügel, zweiflügelig gegeneinander schlagend |
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Pendelflügel, Hebe-Drehflügel |
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Pendelflügel, einflügelig |
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Pendelflügel, zweiflügelig |
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Schiebeflügel |
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Hebe-Schiebeflügel |
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Faltwand |
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Drehtür |
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Öffnungsarten von Türen und Fenstern in der Ansicht
Drehflügel |
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Dreh-Kippflügel |
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Hebe-Drehflügel |
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Hebe-Schiebeflügel |
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Schiebeflügel horizontal |
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Schiebeflügel vertikal |
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Kippflügel |
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Klappflügel |
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Wendeflügel |
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Schwingflügel |
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Festverglasung |
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Türanschlag
Türanschlag links:
Sind die Bänder der geschlossenen Tür linker Hand zu sehen, ist die Tür DIN links angeschlagen.
Türanschlag rechts:
Sind die Bänder der geschlossenen Tür rechter Hand zu sehen, ist die Tür DIN rechts angeschlagen.

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Bezeichnung der einzelnen Gewerke
E - Elektro
H - Heizung
K - Kälte
L - Lüftung
S - Sanitär
G - Gas
W - Wasser
DV - Datenverarbeitung