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Bauteile müssen während einer Prüfdauer entsprechend der Feuerwiderstandsdauer den Durchgang des Feuers verhindern.
Dies gilt als nicht erfüllt, wenn ein an der feuerabgekehrten Seite angehaltener Wattebausch bei der Prüfung zur
Entzündung gebracht wird oder auf der feuerabgekehrten Seite Flammen auftreten.
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