![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Türanschlag links:
Sind die Bänder der geschlossenen Tür linker Hand zu sehen, ist die Tür DIN links angeschlagen.
Türanschlag rechts:
Sind die Bänder der geschlossenen Tür rechter Hand zu sehen, ist die Tür DIN rechts angeschlagen.
Bei Katastrophenfällen darf die Entfernung auf einem Geschoß zu einer Treppe oder einem Ausgang max. 35 m betragen.
Treppen bestehen aus mindestens 3 Stufen.
Nach max. 18 Stufen muß ein Podest vorhanden sein.
Laufbreite
Bei notwendigen Treppen beträgt die Breite 1 m.
Nicht notwendige Treppen müssen 50 cm Laufbreite haben.
Podestlänge - Die nutzbare Podestlänge muß mindestens gleich der nutzbaren Laufbreite sein.
Durchgangshöhe
Die Durchgangshöhe soll mindestens 2 m betragen.
Durchgangshöhen im Wohnungsbau sollen >2,10 m und bei öffentlichen Gebäuden >2,4 m betragen.
Geländer
Geländer oder Brüstungen müssen mindestens 90 cm und bei mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m hoch sein.
Bei Treppen mit max. 4 Stufen kann auf ein Geländer verzichtet werden.
Stufentiefe
Stufen mit einer Auftrittslänge von <27 cm erhalten eine mindesten 3 cm breite Unterschneidung um den Fuß sicher aufstellen zu können.
Schrittmaßformel
Die Standardstufe ist 17 cm hoch und 29 cm tief (bequeme Treppe).
![]() |
X = 63 ± 3 cm Schrittmaßkonstante
H = Stufenhöhe (cm) T = Stufentiefe (cm) |
![]() |