Das Einfügungsdämmmaß De ist die durch Vergleichsmessung mit und ohne Schalldämpfer ermittelte Pegelminderung.
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D e = Einfügungsdämmmaß (dB)
L po = Schalldruckpegel ohne Schalldämpfer (dB) L pm = Schalldruckpegel mit Schalldämpfer (dB) |
Der Beurteilungspegel ist auf einen Bezugszeitraum (z.B. Tag oder Nacht) umgerechneter mittlerer Schallpegel,
bei dem durch Pegelkorrekturen einzelne Besonderheiten der Geräusche (Tonhaltigkeit, Impulshaltigkeit)
zusätzlich berücksichtigt werden können.
Treten während einer Beurteilungszeit unterschiedliche Emissionen auf oder sind unterschiedliche Zuschläge
für Ton- und Impulshaltigkeit oder Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit erforderlich,
so ist zur Ermittlung der Geräuschimmission während der gesamten Beurteilungszeit diese in geeigneter Weise
in Teilzeiten T j aufzuteilen, in denen die Emissionen im wesentlichen gleichartig und die Zuschläge konstant sind.
Der Beurteilungspegel wird für die Beurteilungszeiten tags und nachts getrennt ermittelt.
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| L r = Beurteilungspegel (dB)
T r = tags 16 Std. nachts 8 oder 1 Std. T j = Teilzeit j (Std.) N = Anzahl der gewählten Teilzeiten L Aeq,j = Mittelungspegel während der Teilzeit Tj (dB) C met = meteorologische Korrektur (dB) K T,j = Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit in der Teilzeit Tj (dB) K I,j = Zuschlag für Impulshaltigkeit in der Teilzeit Tj (dB) K R,j = Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit in der Teilzeit Tj (dB) |