Die hier genannten Abmessungen für ein Kaminfundament sind nur Richtwerte.
Im Ausführungsfall ist das Kaminfundament von einem Statiker auszulegen.
Diese Werte sind gültig für ein zweischaliges Kamin (Rauch- und Statikrohr sind einzelne Rohre), in der Windlastzone 1.
Die Windlastzone 1 ist ab Mitteldeutschland der südliche Teil Deutschlands.
Für die anderen Gebite gelten höhere Werte, die 30 bis 60% größere Fundamente ergeben können.
Fundamentbreite = durchgezogene Linien
Fundamenttife = gestrichelte Linien
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Beispiel: Kaminaussendurchmesser = 1050 mm - Kaminhöhe = 18 m
Fundamenttiefe = 1,6 m - Fundamentbreite = 2,8 m